Beiträge und Gebühren

Infrastruktur muss finanziert werden. 

An der Einführung der Niederschlagsgebühr führt kein Weg mehr vorbei. 
Die bisher meist nur aus dem Frischwasserbezug berechnete Abwassergebühr muss in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt werden. Hierfür ist eine Berechnung der angeschlossenen Flächen nötig. 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Abwasser übernehmen wir auch für Ihre Kommune die komplette Einführung dieses Prozesses. Unsere vier Standorte in Bayern erleichtern eine enge Zusammenarbeit. Die direkte Abstimmung mit den Experten des Bayerischen Gemeindetages ist ein weiterer Garant für eine reibungslose Einführung. 


Die gesplittete Abwassergebühr

Verpflichtend ab 12 % Kostenanteil für die Regenwasserbeseitigung

In Bayern ist die gesplittete Abwassergebühr noch nicht flächendeckend eingeführt. Bisher berechnen viele Gemeinden die Gebühren, die Bürger für ihr Abwasser bezahlen, nach der Menge des Frischwasserverbrauchs. Die dahinterstehende Annahme ist, dass jeder Bürger genau so viel Wasser in das Kanalnetz ableitet, wie er über den Wasserhahn, die Waschmaschine oder die Toilette verbraucht.

Das ist aber nicht das einzige Abwasser, das im Kanal ankommt: Regenwasser, das von Dächern, Parkplätzen oder anderen versiegelten Flächen abfließt, wird ebenfalls in den Kanal geleitet. Eigentümer großer, versiegelter Grundstücks- und Dachflächen verursachen erhebliche Mengen Regenwasser im öffentlichen Kanalnetz. Das erfordert entsprechende Kanaldurchmesser, Pumpenstunden, Regenrückhaltebecken, Entlastungsbauwerke und Kosten auf der Kläranlage.

Da das Kommunalabgabengesetz im Artikel 8, Abs.4 die verursachergerechte Beteiligung an den Kosten fordert, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in seinem Urteil vom 27.09.2018_20 N 16.1422 ein weiteres Mal auf die Notwendigkeit der getrennten Erhebung von Schmutz- und Regenwassergebühren hingewiesen, wenn der Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung mehr als 12 % beträgt.

Was ist die gesplittete Abwassergebühr?
Im Gegensatz zur bisherigen Berechnung der Abwassergebühr nach dem Trinkwasserverbrauch, trennt die gesplittete Abwassergebühr die Kosten für Schmutz- und Regenwasser:

Das hat entscheidende Vorteile:

Gebührengerechtigkeit
Durch die getrennte Abwassergebühr werden die Kosten nach dem Verursacherprinzip aufgeteilt: Wer wenig Abwasser produziert, zahlt auch weniger. In Summe bleiben die Gebühren gleich, sie werden nur gerechter verteilt – auch auf die, die versiegelte Grundstücke besitzen und damit mehr Regenwasser in den Kanal einleiten.

Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs
Die gesplittete Abwassergebühr schafft Anreize, Flächen zu entsiegeln, Niederschlagswasser versickern zu lassen oder je nach den örtlichen Gegebenheiten auf dem Grundstück zu belassen. Auf dem Grundstück kann also viel zur Anreicherung des Grundwasserspiegels getan werden.

Nachhaltige Infrastruktur: Ressourcen schonen und Kosten sparen
Jeder m³ Niederschlagswasser, der nicht in das Kanalnetz geleitet wird, muss weder von einem Mischwasserentlastungsbauwerk, noch von der Kläranlage oder einem Vorfluter aufgenommen werden. Kläranlage und Vorfluter werden hydraulisch und stofflich entlastet, die Betriebs- und Unterhaltungskosten sinken und das gespeicherte Regenwasser kann im Haushalt und Garten genutzt werden. Das schont die Ressource Trinkwasser und vermeidet Hochwasserspitzen.

Rechtssicherheit: Kommunen sind zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr verpflichtet. Im Zweifelsfall trägt die Gemeinde die Beweislast, dass von der gesplitteten Gebührenerhebung abgesehen werden kann (BayVGH -Urteil vom 31. März 2003 Az. 23B02.1937 – W 2 K 01.997).

Aktuelle Geodaten versiegelter Flächen
Zur Gebührenberechnung werden die Daten aller befestigten und bebauten Flächen der Kommune erhoben. Dadurch erhält die öffentliche Verwaltung Geoinformationen, die z.B. das Bauamt bei seiner Arbeit unterstützt und den Aufwand bei wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren reduziert.

Einfaches WipflerPLAN-Verfahren zusammen mit dem Bayerischen Gemeindetag entwickelt
Als Ingenieurbüro ermitteln wir für die Einführung der Niederschlagswassergebühr die angeschlossenen, befestigten Flächen entsprechend den Alternativen der Mustersatzung. Gerne beraten wir Sie bei der Wahl des für Ihre Kommune passenden Verfahrens.

Der Großteil unserer bisherigen Kunden hat sich für das von uns entwickelte Stufen-Verfahren mit Grundstücksabflussbeiwerten entschieden, da es den Verwaltungsaufwand bei der späteren Pflege der Daten gegenüber anderen Verfahren geringhält. Dabei wird über die bebauten und befestigten Flächen eines Grundstücks ein Grundstücksabflussbeiwert gebildet. Dieser Wert trifft eine Aussage über den Versiegelungsgrad der Fläche und lässt sich dann in eine von mehreren „von – bis“-Stufen gruppieren. Die Stufen-Mittelwerte bilden die Grundlage zur Gebührenerhebung. Veränderungen ergeben sich also lediglich, wenn der Sprung in die nächste Stufe erreicht wird.

WipflerPLAN hat in Zusammenarbeit mit Dr. Juliane Thimet vom Referat „Wasserrecht, Einrichtungen Wasser/Abwasser, Rechtschutz“ des bayerischen Gemeindetags das Grundstücksabflussverfahren in Stufen selbst entwickelt. In Thimets Praxis-Kommentar „Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern“ ist im Teil IV Mustersatzungen als Alternative 1a zum §10a der BGS-EWS das WipflerPLAN-Stufenverfahren als Satzungstext abgebildet.

Unser Team übernimmt für Sie alle notwendigen Schritte zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr:

• Beschaffung der Grundlagendaten
• Absprachen mit Verwaltung und politischen Gremien
• Ermittlung der zu beteiligenden Grundstücke
• Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen
• Personalisierte Anschreiben mit Lageplan zur Bürgeranhörung
• Informationsveranstaltungen und Ansprechpartner für Bürger
• Einarbeitung der geprüften Flächen in die Datenbank
• Daten der gebührenpflichtigen Flächen für den einzelnen Gebührenbescheid

Wir beraten Sie gerne in Ihrer bayerischen Region!

Unsere Standorte


Projektbeispiele


Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum
01.01.2020:

Flächenermittlung Niederschlagswasser

Auftraggeber: die Gemeinden Adelzhausen, Dasing, Eurasburg, Obergriesbach und Sielenbach der VG Dasing im Landkreis Aichach-Friedberg
Einwohner: ca. 12.600
Grundstücke: ca. 4.400
Gewähltes Verfahren: Grundstückabflussbeiwert mit Stufen, Flächenreduzierung als Anreiz zum Versickern und Rückhalten von Niederschlagswasser
Durchführung: April 2019 bis Januar 2020 (Parallele Bearbeitung aller 5 Gemeinden)
Vorgehensweise: Allgemeine Information der Bürger, Wahl eines einheitlichen Verfahrens zur Ermittlung der Flächen für die ganze Verwaltungsgemeinschaft, Festlegung, das durch Flächenreduzierungen Anreize für das Versickern von befestigten Flächen und zur Rückhaltung auf dem Grundstück geschaffen werden, Satzungsanpassungen BGS-EWS § 10 a, Zuordnung der Grundstücke zu den Stufen, Anhörung der Grundstückseigentümer, Hotline, Informationsveranstaltungen und Informationsbüros jeweils in der einzelne Gemeinde, Prüfung und Einarbeitung der Rückläufe, Auswertung: Datensatz gebührenpflichtige Flächen


Anlagevermögen Entwässerungseinrichtung

Haltungsweise Ermittlung des Anlagevermögens / Aufteilung des Anlagevermögens

Auftraggeber: Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski, Ingolstadt für Gemeinde Gundremmingen
Einwohner: ca. 1.500
Durchführung: März 2017 bis Juli 2018
Vorgehensweise: Abgrenzung des Kanalnetzes zum Zweckverband, Abgrenzung des Kanalnetzes entsprechend Erschließungsfunktion Grundstücke, Wertermittlung Haltungsweise, Kosten über aktuelle Einheitspreise rückindiziert auf das jeweilige Baujahr, bzw. Aufteilung vorh. Kosten auf die Haltungen, Plausibilitätskontrollen

Leistungen

> Gesamte Abwicklung des
   Prozesses zur Einführung
   einer getrennten Abwassergebühr

> Durchführung der
   Flächenermittlung nach
   Kundenwunsch, basierend auf
   den Alternativen der
   bayerischen Mustersatzung
   und eigener Weiterentwicklungen

> Aufteilung der bisherigen
   Kostengrundlagen und
   Satzungsanpassungen in
   Zusammenarbeit mit renommierten
   Fachbüros und Kanzleien

> Haltungsweise Ermittlung oder
   Aufteilung des Anlagevermögens

> Ermittlung der beitrags-
   pflichtigen Grundstücks-
   und Geschossflächen für
   Wasserversorgung und Abwasser

> Weitergehende Betreuung der
   Kommunen sowie laufende
   Pflege und Aktualisierung
   der Datenbestände

Regionale Umweltgestaltung
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