Baulanderschließung 

Der Grundstein für Lebensqualität.

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Privatwirtschaft mit dem BauGB erheblich erweitert.
Die Kommune kann nun einem Dritten per Vertrag die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen übertragen. Hierzu gehören insbesondere die Ausarbeitung der Planung, die privatrechtliche
Neuordnung der Grundstücksverhältnisse sowie die Übernahme von Infrastrukturmaßnahmen.

Projektentwicklung ist nach unserer Aufgabendefinition die Kombination der Faktoren Standort, Kapital und Projektidee. Wir legen dabei höchsten Wert
auf wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Schaffung von
Arbeitsplätzen sowie auf Sozial- und Umweltverträglichkeit.


Projektbeispiele



Erschließung Baugebiet „Aufeld III“

Auftraggeber: Stadt Geisenfeld
Nettobauland: 50.300 qm


Erschließung Baugebiet „Sattelstraße“

Auftraggeber: Gemeinde Bergkirchen

Leistungen

> Projektentwicklung

> Interdisziplinäres
   Planen und Umsetzen

Regionale Umweltgestaltung
Trennstrich unten