Erschließungsträger

Wir entwickeln Baugebiete.
Und entlasten Kommunen.

Der Abschluss eines Erschließungsvertrags zwischen einer Gemeinde und einem „Dritten“ wird durch § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB geregelt. Damit überträgt die Gemeinde die ihr nach § 123 Abs. 1 BauGB obliegende Erschließung eines bestimmten Gebiets ganz oder teilweise auf den „Dritten“, also eine eigene juristische Person.

Die WipflerPLAN Erschließungsträgergesellschaft unterstützt Kommunen, die Möglichkeiten der kooperativen Baulandentwicklung durch städtebauliche Verträge optimal für sich zu nutzen. Wir beraten bei der Entwicklung, Steuerung und Durchführung Ihrer Baugebietserschließung. Der Vorteil für die Gemeinden durch Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen nach § 11 BauGB liegt auf der Hand: Sie verringern den Verwaltungsaufwand, vermeiden langwierige Einspruchsverfahren und haben zudem die Möglichkeit, 100 Prozent der entstehenden Erschließungskosten umzulegen.

Wir führen die Erschließung eines Baugebiets auf eigene Kosten und eigene Rechnung durch, ohne dass später eine Abrechnung durch die Gemeinde erfolgt. Im Anschluss überträgt die WipflerPLAN Erschließungsträger- und Projektsteuerungsgesellschaft das Baugebiet auf die Gemeinde, die dieses als öffentliche Erschließungsanlage widmet oder betreibt. Der Erschließungsträger verpflichtet sich zur Übernahme der gesamten Kosten der von ihm durchgeführten Erschließungsarbeiten. Dazu gehören mitunter Aufwendungen für die Planung, die Ausgaben für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Baukosten. Die dabei entstehenden Gesamtkosten werden über geschlossene Kostenerstattungsvereinbarungen durch die beteiligten Grundstückseigentümer refinanziert.

Durch die enge Verzahnung von WipflerPLAN Erschließungsträger- und Projektsteuerungsgesellschaft mit der WipflerPLAN Planungsgesellschaft können wir Ihnen alle Leistungen einer kompetenten Architektur- und Ingenieurgesellschaft aus einer Hand bieten.


Projektbeispiele



Baugebiet "Schelmengrund II" in Rohrbach

Auftraggeber: Gemeinde Rohrbach

Nettobauland: 50.400 m²

Unsere Leistung: Erschließungsträger


Baugebiet Doderhof

Auftraggeber: Pfaffenhofen a. d. Ilm
Nettobauland: ca. 27.500 m²


Baugebiet „Pobenhausen Süd-West“

Auftraggeber: Gemeinde Karlskron
Nettobauland: ca. 24.500 m²


Erschließung Baugebiet „Etzwiesen“

Auftraggeber: Gemeinde Rohrbach

Leistungen

> Unterstützung bei Verträgen

> Exakte Kostenkalkulation

> Ausarbeitung eines
   Kostenumlegungs-
   schlüssels gemeinsam
   mit dem Vertragspartner

> Herbeiführung der Baufreigabe
   durch die Kommune

> Steuerung der Ausführung

> Abnahme der erstellten
   Erschließungsanlage mit
   der Kommune

> Kontrolle und Zusammen-
   stellung aller Schluss- und
   Teilschlussrechnungen der
   ausführenden Firmen

> Übernahme aller
   Gewährleistungsansprüche

> Unterstützung bei der Durch-
   führung einer privaten Umlegung
   nach BauGB bzw. Unterstützung
   bei einer öffentlichen Umlegung

> Einholung von Bankbürgschaften

> Aufstellung und Fortschreibung
   von Zahlungsplänen

> Anforderung und Abwicklung
   aller Abschlagszahlungen

> Projektbuchhaltung

> Endabrechnung mit
   allen Beteiligen

> Projektdokumentation

Regionale Umweltgestaltung
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